Anzeige

Verfahren gegen FC Dorndorf eingestellt

Das Verbandssportgericht hat am 17.08.2015 nach Anhörung der betroffenen Spieler, des Schiedsrichters und von Zeugen entschieden, dass das Verfahren gegen den FC Dorndorf wegen des Vorwurfs des Einsatzes nicht spielberechtigter Spieler im Meisterschaftsspiel in Eddersheim am 02.08.2015 eingestellt wird.

Maßgeblich für diese Entscheidung war, dass durch Fehler des Schiedsrichters bei der Passkontrolle bei den Verantwortlichen des FC Dorndorf der Eindruck erweckt wurde, dass die beiden Spieler, die zwar bereits spielberechtigt waren, für die aber wegen Problemen auf der Passstelle des HFV noch kein Spielerpass ausgestellt worden war, auch ohne Vorlage eines amtlichen Ausweisdokuments, spielberechtigt seien.

Zur Klarstellung sei darauf hingewiesen, dass der Fehler des Schiedsrichters nicht darin gesehen wurde, dass er einen Einsatz der beiden Spieler nicht verhinderte oder zumindest auf einen Wegfall der Spielberechtigung hinwies, sondern darin, dass er bei einem der beiden Spieler ausdrücklich auf die ohne weiteres mögliche Beibringung eines Personalausweises verzichtete und er sich bei beiden Spielern mit der Leistung einer Unterschrift auf dem Spielberichtsbogen begnügte. Vorbehaltlich eines erfolgreichen Rechtsmittels vom FC Eddersheim bleibt es damit bei der Spielwertung von 5:3 für den FC Dorndorf.