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Stellungnahme des SV Mengerskirchen zur "Pass-Affäre" in der Kreisoberliga

Fair Play, Respekt und Miteinander, das sind Schlagworte, die fast täglich in den Medien vom DFB publiziert werden. „Amateure und Ehrenamt unser höchstes Gut“, diesen Spruch kennt fast jeder und fragt sich, wie spüre ich diese Wertschätzung?

Wir vom SV Blau Weiss Mengerskirchen haben all diese „Wertschätzung“ und Fairness vom Verband am eigenen Leib erleben dürfen.

Chronologie der Ereignisse:
Wie viele bereits aus den lokalen Medien wissen, kam es in der Kreisoberliga im Fußballkreis Limburg-Weilburg zu einer folgenschweren Entscheidung des Sportgerichtes, unter Vorsitz von Herrn Guido Erwes, die den sportlich qualifizierten SV Blau Weiss Mengerskirchen um den Relegationsplatz zur Gruppenliga gebracht hat!

Da wurde eine Begegnung vom 18. April 2018 zwischen dem SC Offheim und der SG Kirberg/Ohren/Nauheim, 23 Tage nach dem Spiel und 8 Tage vor Rundenende, am grünen Tisch neu entschieden (warum erst so spät?). Ergebnis der Verhandlung, die 4:1 Niederlage der SG K/O/N wurde in einen 3:0 Sieg umgewandelt, da, laut Aussage des Schiedsrichters, von 3 Akteuren des SC Offheim angeblich die Spielerpässe nicht vorlagen und diese Spieler sich auch nicht anderweitig legitimiert haben sollen. Einer dieser Spieler wurde dann beim Stande von 4:1 in der 77 Minute eingewechselt (sicher nicht spielentscheidend). Das Urteil, welches auch dem SV Blau Weiss Mengerskirchen zugesandt wurde, gleicht einem schlechten Scherz!

Hier wird dem SC Offheim und seinen Verantwortlichen vorgeworfen, die Pässe nicht vorgelegt und auch sonst nichts zur Legitimation der betreffenden Spieler beigetragen zu haben. Das alles erscheint erst einmal klar, aber bei genauerem Lesen der Urteilsbegründung wird weiterhin ausgeführt, dass der Schiedsrichter das Fehlen der Pässe den Verantwortlichen des SC Offheim nicht mitgeteilt, sondern lediglich nach dem Spiel in seinem Spielbericht vermerkt hat. Auf Nachfrage des Sportgerichtes, wieso er (der SR) es niemandem gesagt habe, antwortete dieser, dass er das nicht muss, nein dass er das nach Anweisung vom Verbandsgericht sogar nicht darf. Alleine diese Aussage widerspricht allem, für das unser Sport steht und was die Verantwortlichen uns von „oben“ immer wieder predigen, nämlich Fairness und Miteinander.

Wie soll ein Verein (hier der SC Offheim) auf etwas reagieren können, von dem er erst mehr als 3 Wochen später erfährt? Ein einfacher Hinweis des SR hätte gereicht, um diese Farce zu verhindern.

Nachdem Herr Guido Erwes „Recht“ gesprochen hatte, nahm die Sache Fahrt auf. Durch das Urteil wurde die SG Kirberg/Ohren/Nauheim, die sich rein sportlich für absolut nichts qualifiziert hatte, auf den Relegationsplatz gehoben und der sportlich qualifizierte SV Blau Weiss Mengerskirchen kurzerhand auf den 3. Tabellenplatz zurückgesetzt. Tragisch dabei ist, dass beide Vereine nach dem Urteil die gleiche Anzahl an Punkten auf ihrem Konto hatten. Auch beim Torverhältnis und im direkten Vergleich lag man gleichauf. Lediglich 2 mehr geschossene Tore brachten den Vorteil für die SG K/O/N. Aber was heißt hier mehr geschossene Tore? Diese Tore wurden von keinem Akteur der SG erzielt. Da musste schon die Sportgerichtsbarkeit des Kreises/Verbands tatkräftig unterstützen.

Nachdem der SVM und der SCO Widerspruch gegen das Urteil eingelegt hatten, wurde dem SVM bereits am 30.05.2018 telefonisch mitgeteilt, dass dieser abgelehnt wird, obwohl die Verhandlung erst für den 01.06.2018 terminiert war. Das Ergebnis der Verhandlung (also die Abweisung unseres Einspruchs) wurde am 02.06.2018 öffentlich gemacht. Eine Urteilsbegründung kam erst 10 Tage nach der Verhandlung, was ein weiterer Beleg dafür ist, dass es auch den Herren vom Verband schwer gefallen ist, ein solch himmelschreiendes und ungerechtes Urteil zu begründen. Im Übrigen liest sich die Begründung des Verbandsportgerichts wie eine mit zusätzlichen Paragraphen ausgeschmückte Abschrift des Kreissportgerichturteils.

Bisher gab es keinerlei Kontakt vom Kreis oder Verband zum SV Blau Weiss Mengerskirchen. Niemand hat es bisher für nötig befunden, uns offiziell zu erläutern, wie man es vertreten kann, einen Unschuldigen derart hart zu bestrafen? Im Zivilrecht würde der Staat einschreiten und so etwas nicht zulassen. Im Fußball aber glauben einige, ihre eigenen Regeln und Gesetze so auslegen zu können, wie es ihnen passt. Einspruch nicht zugelassen – na dann, bleibt weiterhin Fair zu euren Gegnern und ganz besonders zu den Schiedsrichtern. Die meisten Schiedsrichter hätten sicher anders gehandelt als unser „neutraler Sportfreund“ beim Spiel in Offheim!

Nachdem nun die Saison wenige Tage vorüber ist, fällt der Glaube an die Realität des Urteils und deren sportliche Auswirkung den Verantwortlichen und viel mehr noch den jungen Spielern weiterhin sehr schwer. Wir fühlen uns um den sportlichen Lohn betrogen! Für uns ist es nach wie vor nicht hinzunehmen, dass wir nach dieser tollen Saison, auf eine derart unsportliche Art und Weise um unseren Erfolg gebracht worden sind. Wir behalten uns daher eine rechtliche Prüfung der Sachlage und Urteile durch unseren Rechtsanwalt Dr. Burkhard Kirchhoff vor.

Im Anhang nochmals für alle unsere Begründung für den Einspruch/Berufung

1.)    Der/die Spieler war/waren spielberechtigt, lediglich der/die Pass/Pässe lag/lagen nach Aussage des Schiedsrichters nicht vor. Eine Nachfrage des Schiedsrichters hätte das ganze Verfahren verhindert.

2.)    Die Aussage des SR, dass ein Verbandsmitarbeiter einen Schiedsrichter anweist bzw. sogar verbietet einen Verein auf fehlende Pässe anzusprechen, wird sehr stark bezweifelt. Das passt nicht zum Verband und zum Thema „Fair Play“.

3.)    Wie sollte sich der Spieler von Offheim legitimieren, wenn er oder der Verein nicht wusste, dass der Schiedsrichter oder der Verband es von ihm erwartet?

4.)    Zeugenaussagen wurden nicht akzeptiert, weil die Verfahrensbevollmächtigten aus Offheim als nicht „Neutral“ eingestuft wurden und sie die hohen Verfahrenskosten bzw. Punktabzug befürchten. Diese Aussage ist in nicht nachvollziehbar, da die Kosten tragbar sind und ein Punktabzug für ein im Mittefeld stehendes Team nicht wirklich relevant sind.

5.)    Der SV Blau Weiss Mengerskirchen ist der einzig Geschädigte in diesem Prozess, ohne dass er etwas Unrechtmäßiges getan hat. Aus sportlicher Sicht wird die Relegationsrunde erreicht und durch das oben genannte Urteil verhindert. Die Fehler anderer Beteiligten – von wem und in welcher Form auch immer - dürfen unseren Verein nicht benachteiligen.

Vorstand des SV Blau Weiss Mengerskirchen