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Sportgericht lehnt Einspruch ab

Fotolia - #186152843 - ©nmann77

Am späten Freitagabend hat das Sportgericht in Offheim den Einspruch der SG Winkels/Probbach/Dillhausen II abgelehnt. Das Spiel wird somit wie ursprünglich ausgegangen gewertet (6:1).

Da die Westerwälder dieses Urteil angenommen haben, wird die FSG Dauborn/Neesbach II die Relgation antreten. Somit kommt es in der Relegation zur B-Liga zu folgenden Partien:

So. 03.06.18, 15:00 Uhr TuS Waldernbach II - SV Allendorf 

So. 03.06.18, 15:00 Uhr FSV Würges - FSG Dauborn/Neesbach II 

Mi. 06.06.18, 19:30 Uhr SV Allendorf - TuS Waldernbach II

Mi. 06.06.18, 19:30 Uhr FSG Dauborn/Neesbach II - FSV Würges

So. 10.06.18, 18:00 Uhr Finale Relegation zur Kreisliga B


Es werden zwei Qualifikationsspiele im Pokalmodus mit Hin- und Rückspiel ausgetragen. Die beiden Gewinner tragen ein Entscheidungsspiel auf neutralem Platz aus. Der Gewinner spielt in der kommenden Saison 2018/2019 in der Kreisliga B, die übrigen Mannschaften in der Kreisliga C.