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Verbandsgericht: Irreguläre Absetzung geht vollumfänglich zu Lasten des VFL Eschhofen

VFL Eschhofen I / II gegen FSG Dauborn/Neesbach I /II

Das Verbandsgericht des Hessischen Fußballverbandes hat auf seiner rund vierstündigen Sitzung am 28.04.2017 im Sporthotel Grünberg über die Berufung der FSG Dauborn/Neesbach gegen die Neuansetzung der Spiele VFL Eschhofen – FSG Dauborn/Neesbach (KOL) und VFL Eschhofen II – FSG Dauborn/Neesbach II verhandelt. Die für den 25.02.2017 angesetzten Spiele waren vom Klassenleiter Tobias Barthelmes am späten Vormittag des Spieltages nach einem Anruf des VFL Eschhofen wegen vermeintlicher Unbespielbarkeit des Hartplatzes in Eschhofen irregulär abgesetzt worden. Das Kreisgericht hatte seinerzeit nach Protest des Gastvereins auf eine Neuansetzung entschieden. In zweiter und letzter Instanz entschied jetzt die Spruchkammer zugunsten der Hünfeldener. Danach werden beide Spiele mit 3:0 für die FSG Dauborn/Neesbach gewertet. Der VFL Eschhofen wird mit einer Geldstrafe von 150,-- Euro bestraft und hat die gesamten Verfahrenskosten (Kreissportgericht, Verbandsgericht) zu tragen. Ein Vereinsfunktionär des VFL Eschhofen hat eine persönliche Strafe von 50,-- Euro zu berappen.