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Präventionskurse der Krankenkassen - Was zahlt die Kasse?

Die meisten deutschen Bürger sind über eine gesetzliche Kasse krankenversichert. Viele wissen jedoch nicht, dass die Krankenkassen in Gesundheitsvorsorge investieren und ihren Versicherten verschiedene Präventionskurse anbieten. Unser Gesundheitsexperte Marian Wazgird klärt auf, was Sie zum Thema Präventionskurse der Krankenkassen wissen müssen.


In Kürze: Was sind Präventionskurse?
Präventionskurse sollen die Versicherten an einen gesunden Lebensstil heranführen. Das Angebot ist dabei von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich. Meist werden Kurse zu den Schwerpunkten Ernährung, Bewegung, Stressbewältigung und Sucht angeboten. Viele Krankenkassen übernehmen die gesamten Kursgebühren, wenn der Versicherte mindestens zu 80 Prozent an den jeweiligen Kurs teilgenommen hat. Andere Kassen wiederum zahlen nur einen Anteil an dieser Art der Gesundheitsvorsorge. Es lohnt sich deshalb bei der Krankenkasse nachzufragen, ob bestimmte Kurse oder Programme ganz oder anteilig gefördert werden. Genauer definiert ist der Zweck der Präventionskurse in § 20 im Sozialgesetzbuch.

Was besagt der Paragraph 20 im Sozialgesetzbuch?
Das fünfte Buch der Sozialgesetzgebung (SGB V) definiert im Paragraphen 20, dass Krankenkassen durch finanzielle Förderung entsprechender Angebote an der Gesundheitsprävention ihrer Versicherten mitwirken. Ziel ist das Senken der Erkrankungsquote. Definiert ist etwa, dass eine gesunde Lebensführung, das gesunde Altern sowie die gesundheitliche Kompetenz gefördert werden sollen. Ferner sind noch spezifische Fälle definiert, in denen die Gesundheit fördernde Angebote beispielsweise bestimmte Erkrankungen verhindern oder bestimmte Arbeitsbelastungen kompensieren sollen. Somit definiert das SGB hier einen Handlungsauftrag. Konkret geht es um die Mitwirkung der Krankenkassen beim Erstellen von präventiven Angeboten und eine entsprechende Bezuschussung der Kosten. Diese Angebote können individuell wahrgenommen werden oder in die Gesundheitspolitik einer Firma (betriebliche Gesundheitsprävention) eingepflegt werden. Unterschieden wird hier nach Prävention und Förderung. Prävention bezeichnet Maßnahmen, die Krankheiten verhindern sollen oder mindestens Belastungen kompensieren. Förderung bezeichnet Maßnahmen, die gesunden Menschen noch mehr Möglichkeiten geben, gesünder zu leben.

Was Krankenkassen sich aus der Gesundheitsprävention versprechen:
Es stellt sich zurecht die Frage, warum Krankenkassen die Gesundheitskurse und ‑angebote ihrer Versicherten bezuschussen. Schließlich wird die Bezuschussung von Angeboten nie einen finanziellen Vorteil erbringen – so die kurzfristige Rechnung. Richtig ist aber, dass verhinderte Krankheiten die Kosten im Nachhinein für die gesamte Versichertengemeinde senken. Ein paar exemplarische Krankheiten, die beispielsweise mit hohen Kosten einhergehen, die von den Krankenkassen übernommen werden, sind diese:

  • Lungenkrebs und COPD
  • Malformationen des Bewegungsapparates und entsprechende Therapien
  • Operationen infolge von Organschäden
  • Dauerhafte Medikamentengabe
  • oder Depressionen

Es ist offensichtlich, dass viele dieser Leiden verhindert werden können, wenn die Risikofaktoren minimiert werden. Und genau hier setzt Gesundheitsförderung an.

An wen wende ich mich, wenn ich an einem Präventionskurs teilnehmen möchte?
Möchte man an einem Gesundheitskurs teilnehmen, so ist der erste Ansprechpartner die örtliche Filiale der Krankenkasse. Termine und Kursorte erfährt man natürlich ebenfalls über die Krankenkassen-Hotline. Meist erstrecken sich Gesundheitskurse über 8 bis 12 Wochen - die Teilnehmer treffen sich einmal wöchentlich für etwa eine Stunde. Spezielle Ferien- oder Abendkurse ermöglichen es auch, Berufstätigen oder Schülern ganz aktiv etwas für ihre Gesundheit zu tun. Kann einmal ein Kurstermin nicht wahrgenommen werden, so genügt ein kurzer Anruf beim jeweiligen Veranstalter. Meist ist es problemlos möglich einen Alternativ-Termin zu bekommen und das Versäumte so nachzuholen. Am Ende eines Kurses bekommen die Teilnehmer häufig eine kleine schriftliche Zusammenfassung des Kursinhaltes, damit sie auch zu Hause jederzeit das Erlernte wieder auffrischen können. Es liegt letzten Endes aber bei den Versicherten selbst, diese Angebote auch wahrzunehmen.

Warum auch Betriebe immer mehr auf Gesundheitsförderung setzen:
Einem gesunden Körper wohnt ein gesunder Geist inne. Was für das Individuum stimmt, stimmt somit auch automatisch für den Erfolg eines jeden Betriebes. Denn wo Menschen sich trotz körperlicher Belastung noch wohl fühlen, ist die Motivation zuhause. Für Unternehmen ist es also sinnvoll, ihren Mitarbeitern Möglichkeiten zur Gesundheitsförderung zu bieten. Praktisch verhält es sich dabei so, dass Krankenkassen mit Unfallversicherungen und der Arbeitsschutzbehörde zusammen agieren, um die betriebliche Gesundheitsförderung auf den Weg zu bringen. Zu unterscheiden sind Maßnahmen zur Verhinderung der Erkrankung, zur Genese und zum weiteren Wohlbefinden. Bei letzteren Maßnahmen fließen insbesondere Überlegungen zur Work-Life-Balance und das psychische Wohlbefinden mit ein. Auch können betriebliche Sportstätten und Erholungsräume (beispielsweise Saunen) hierunter fallen. Es werden Konzepte erarbeitet, die zum Arbeitsort passen. Die Folgeschritte werden in Maßnahmen auf der Verhältnis- und auf der Verhaltensebene unterteilt. Auf der Verhältnisebene werden konkrete Schritte umgesetzt, wie etwa:

  • Ergonomisch sinnvolle Büromöbel
  • E‑Mail-Sperre nach Feierabend
  • Umbau von rückenschädigenden Arbeitsstationen

Auf der Verhaltensebene geht es um den einzelnen Mitarbeiter, dem Angebote gemacht werden. Hierunter fallen beispielsweise:

  • Gesundheits- und Ernährungskurse
  • Entspannungs- und Rückzugsräume
  • Firmensport
  • interne Seelsorge

Entsprechende Angebote können durch die Zusammenarbeit der Krankenkassen, ihren Sachverständigen sowie weiteren Stellen erstellt werden. Krankenkassen beteiligen sich finanziell an den Kosten, die Maßnahmen zur Gesundheitsförderung im Betrieb mit sich bringen. Darüber hinaus ist es für einen Arbeitgeber möglich, jährlich bis zu 600 Euro (seit Anfang 2020 von 500,- Euro um 100,- Euro erhöht) pro Jahr und Mitarbeiter aufzuwenden, um Gesundheitsprävention oder ‑förderung zu leisten. Es handelt sich hierbei meistens um Produkte oder finanzielle Beihilfen zur Gesundheitsförderung und Erholung. Diese müssen nicht als geldwerter Vorteil versteuert werden, sind also lohnsteuerfrei. Insofern Betriebe Maßnahmen zur Krankheitsprävention und Gesundheitsförderung etablieren wollen, ist es sinnvoll, sich an eine Krankenkasse zu wenden, bei der auch ein Teil der Belegschaft versichert ist.

So macht Gesundheitsvorsorge Spaß
Präventionskurse kosten die Krankenkassen eine ganze Stange Geld. 2019 (letztes Vor-Corona-Jahr) haben die Krankenkassen 631 Mio. Euro für Prävention ausgegeben und damit knapp elf Millionen Versicherte erreicht. Davon wurden 166 Millionen in den Lebenswelten verausgabt, weitere 240 Mio für betriebliche Gesundheitsförderung (BGF). Eine beachtliche Zahl. Doch wenn man bedenkt, dass durch die Gesundheitskurse der Krankenkassen enorme Folgekosten durch Erkrankungen und damit verbundene ärztliche Behandlungen eingespart werden können, so lohnt sich die Investition in jedem Fall. Und auch bei den Versicherten selbst stehen diese Präventionsmaßnahmen hoch im Kurs. Gemeinsam in der Gruppe an einem gesünderen Lebensstil zu arbeiten ist eben viel effektiver als allein im stillen Kämmerchen seine guten Vorsätze in die Tat umzusetzen. Und so wird gemeinsam beim Aquajogging für mehr Fitness gesorgt, bei der Rückenschule die Muskulatur gekräftigt, beim Autogenen Training für Entspannung gesorgt und bei der Ernährungsberatung geht es den Pfunden an den Kragen. Präventionskurse bieten jedem die Möglichkeit etwas Gutes für seine Gesundheit zu tun. Angesprochen sind dabei nicht nur Erwachsene, sondern auch Kinder gehören zur Zielgruppe. Denn wer rechtzeitig die Grundlagen für eine gesunde Lebensführung lernt, der profitiert davon sein ganzes Leben. Vorrausetzung für die Kostenerstattung der Präventionskurse ist, dass diese über eine zentrale Prüfstelle erfasst und zertifiziert wurden. Aktuell gibt es rund 100.000 zertifizierte Anbieter, die in der Regel über die jeweilige Homepage der Kassen abzurufen sind. Die Krankenkassen unterstützen hierbei die Versicherten mit Rat und Tat. Informieren Sie sich doch einmal bei Ihrer Kasse über mögliche Kurse - Sie können dabei nur gewinnen!