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Stellungnahme TuS Weinbach (Gerichtsurteil)

Im folgenden Schreiben äußern wir, der TuS Weinbach, uns zu dem Urteil des Kreissportgerichtes vom 19.12.2022 (Urteil-Nr.:23-22/23).


Zunächst wird der von uns wahrgenommene zeitliche Ablauf des Wechsels eines A-Jugendlichen vom TuS Weilmünster zum TuS Weinbach dargestellt:

Der betroffene Spieler meldete sich fristgerecht zum 30.06.2022 bei seinem Stammverein TuS Weilmünster ab. Daraufhin benachrichtigen die Verantwortlichen des TuS Weinbach die Verantwortlichen des TuS Weilmünster und baten um eine Freigabe für den Wechsel nach Weinbach. Nachdem wir im DFB-Net eine Anfrage nach der Rechnung stellten, bekamen wir keine Antwort. Anfang August, kurz vor dem ersten Spieltag der neuen Saison, fragten wir erneut (diesmal telefonisch) nach der Rechnung für den betroffenen Spieler, damit wir das Geld überweisen können und er spielberechtigt ist. Im Zuge dessen verwies die angesprochene Person auf eine weitere Person, da er persönlich im Urlaub verweilte und teilte uns mit, dass diese Person eine Rechnung stelle. In Absprache mit dem abgebenden Verein stellten wir bereits den Antrag auf nachträgliche Freigabe, damit der Spieler zum ersten Pflichtspiel die Spielberechtigung für unseren Verein hat. Leider wurde die Rechnung nicht wie üblich über das DFBNet versandt, sondern an eine E-MailAdresse, die im DFBNet hinterlegt war. Da der Spieler nun spielberechtigt war und wir keine Rechnung vorliegen hatten, da die hinterlegte E-Mail-Adresse zu diesem Zeitpunkt nicht abgerufen werden konnte, überwiesen wir das Geld erst nachdem wir telefonisch Mitte September darauf hingewiesen wurden. Zu diesem Zeitpunkt machten die Verantwortlichen des TuS Weilmünster bereits eine offizielle Meldung beim HFV ohne vorher telefonisch nachzufragen, ob wir die Rechnung denn überhaupt bekommen haben. Daraufhin kam ein Schreiben des HFV zu einer Stellungnahme, die innerhalb kürzester Zeit verfasst werden musste und dem HFV zugesandt werden sollte. Aufgrund der Kürze der Zeit konnten sich die Beteiligten leider kaum absprechen und mussten "auf die Schnelle" eine Entscheidung treffen und stellten eine Stellungnahme zusammen, die den tatsächlichen Ablauf leider nicht genau widerspiegelte. Daraufhin entschied das Kreissportgericht sowohl der SG Weinbachtal I sechs Punkte, der SG Weinbachtal II drei Punkte und der JSG Hintertaunus sieben Punkte abzuziehen, da die Ablöse für den betroffenen Spieler nicht fristgerecht eingegangen ist.

 

Im folgenden Abschnitt äußern wir uns zu dem gesprochenen Urteil und dessen Folgen:

In dem von Kreissportgericht getroffenen Urteil werden durch Punktabzug in etwa 50 Personen (Spieler SG Weinbachtal I+II, Spieler A-Jugend JSG HIntertaunus, Trainer, Betreuer, Spielausschuss, Vorstände, ...) geschädigt, die Woche für Woche viel Zeit, vorwiegend ehrenamtlich, ihrem Hobby Fußball widmen. In unseren Augen ist dieses gesprochene Urteil für alle Ehrenämtler ein Schlag ins Gesicht. Viele überlegen sich auf Grund dieser Tatsache sich nicht mehr ehrenamtlich zu betätigen, da Fehler mit solch einer Wucht und solch einem Ausmaß bestraft werden. Ich denke es ist jedem schon mal passiert, dass er vergessen hat eine Rechnung zu überweisen, die Frage stellt sich warum in der freien Marktwirtschaft ein offizielles Mahnverfahren geregelt ist und man beim Ehrenamt für das Verpassen einer Frist solch Konsequenzen tragen muss. Zumal das Gerichtsurteil mehr als drei Monate nach der Überweisung gesprochen wurde. Da lässt sich die Frage stellen, warum die Vereine und Ehrenämtler innerhalb weniger Tage zu einer Stellungnahme "gezwungen" werden, der Urteilsspruch aber mehrere Monate dauern darf. Ein weiterer fader Beigeschmack ist sicherlich, dass die Meldung seitens des TuS Weilmünster wenige Tage nach dem verlorenen Rundenspiel gegen die SG Weinbachtal stattgefunden hat. Wir sind über das Verhalten der Zuständigen des TuS Weilmünster mehr als entsetzt und enttäuscht, zumal sogar die gemeinsam spielende A-Jugend stark geschädigt wurde durch das Verhalten der Verantwortlichen des TuS Weilmünster. Mit Sicherheit lag ein Fehlverhalten unsererseits vor, allerdings sollte man bedenken, dass jeder Vereinsverantwortliche seine private Zeit opfert, um sich ehrenamtlich zu betätigen und das dann ein Kreissportgericht ein solches Urteil fällt ist für uns mehr als unverständlich. Zumal im Umfeld des TuS Weilmünster ein aktuelles Vorstandsmitglied des HFV aktiv ist, dass seit mehreren Jahren die Wichtigkeit des Ehrenamts betont. Leider konnte man die Wertschätzung des Ehrenamts bei der beschriebenen Vorgehensweise in keiner Weise feststellen. Nein, man könnte sogar davon sprechen, dass diese mit Füßen getreten wurde! Hier hätten wir uns einfach gewünscht, dass wenn nach Mails an eine E-Mail-Adresse, die dort hinterlegt ist keine Antwort kommt, der persönliche Kontakt gesucht wird, bevor man eine Meldung mit solch weitreichenden Konsequenzen vollzieht.

Des Weiteren ist sehr irreführend, dass die Punkte bereits überall abgezogen wurden, da wir nach dem Urteilsspruch vom 19.12.2022 Berufung gegen das Urteil eingelegt haben. Hier sollte vielleicht noch erwähnt werden, dass die Berufungszeit 7 Tage betrug. Auch hier war es wieder schwierig in der Vorweihnachtszeit und teilweise über die Weihnachtsfeiertage fristgerecht zu Handeln, um ein faires und bestmögliches Berufungsverfahren zu gewährleisten. Abschließend lässt sich festhalten, dass in dem gesamten Verfahren die Kommunikation sehr zu Wünschen übriglies, sodass viele Betroffene das Urteil aus der Presse erfuhren, da bereits eine Stunde nach der E-Mail des Kreissportgerichts an den TuS Weinbach ein Zeitungsartikel über das Verfahren erschien. Auch hier ist die Vorgehensweise sicherlich überdenkbar, da man so den Verantwortlichen wiedermal keine Zeit ließ auf geschehene Dinge zu reagieren und diese vielleicht vorab den Spielern und anderen Betroffenen zu erläutern.