Eisbachtaler Berufung abgelehnt: Oost war spielberechtigt

Die Berufung der Eisbachtaler Sportfreunde gegen das Urteil der Verbandsspruchkammer im Fall Tobias Oost ist am späten Freitagnachmittag vom Verbandsgericht des Fußballverbandes Rheinland unter dem Vorsitz von Achim Kroth abgewiesen worden.

Uwe Quirmbach und Dieter Kegel, die die Sportfreunde bei der Verhandlung in Koblenz vetraten, bekamen im Grundsatz zwar Recht, dass es sich im konkreten Fall um eine Ungerechtigkeit des Regelwerks handle, die Berufung sei allerdings nicht gerechtfertigt. Laut Paragraf 3 der Spielordnung des DFB war Tobias Oost im Rheinlandpokal-Halbfinale gegen die Eisbachtaler spielberichtigt.

Die „Eisbären“ haben nun noch die Möglichkeit in letzter Instanz vor das ständige Schiedsgericht zu ziehen. „Wir müssen von Eisbachtaler Seite aus nun überlegen, ob wir den Schritt gehen. Das ist natürlich mit riesigen Kosten verbunden und kostet uns zwischen 1000 und 2500 Euro, ohne die Kosten, die noch für einen Anwalt hinzukommen“, sagte Uwe Qurimbach vom geschäftsführenden Vorstand der Sportfreunde unmittelbar nach der Entscheidung des Verbandsgerichts. Inter wird sich der Vorstand nun beratschlagen, um das weitere Vorgehen abzustimmen. Die „Eisbären“ können nun innerhlab der nächsten vier Wochen das ständige Schiedsgericht anrufen.


Paragraf 3 der DFB-Spielordnung

Allgemeinverbindlichkeit von Entscheidungen und Strafen

Spieltechnische Entscheidungen und Strafen der zuständigen Organe des DFB und seiner Mitgliedsverbände unter Einschluss der sich aus ihren Vorschriften unmittelbar ergebenden Folgen wirken für und gegen den DFB, seine Mitgliedsverbände, deren Vereine sowie deren Mitglieder. Das Gleiche gilt für Tochtergesellschaften hinsichtlich der spieltechnischen Entscheidungen und Strafen der zuständigen Organe des DFB.


Zum Hintergrund des Eisbachtaler Protestes:

Die Sportfreunde hatten unmittelbar nach der bitteren 8:9-Pokalniederlage nach Elfmeterschießen gegen TuS Rot-Weiß Koblenz mündlichen Protest bei Schiedsrichter Fabian Schneider gegen den Einsatz von Tobias Oost eingelegt und diesen später gegenüber dem FV Rheinland schriftlich begründet. Besonders sauer aufgestoßen war den Eisbachtalern, dass ihr früherer Jugend- und Seniorenkeeper Oost im Halbfinale trotz roter Karte im Ligaspiel zuvor im Pokal spielen durfte, während „Eisbären“-Verteidiger Andreas Hundhammer ebenfalls unmittelbar vorher im Rheinlandliga-Spiel gegen Badem den roten Karton gesehen hatte. Der gebürtige Wirgeser wurde anschließend allerdings für ein Pflichtspiel gesperrt und musste somit im Pokal zusehen. In der ersten Instanz hatte die Spruchkammer des Fußballverbandes Rheinland den Eisbachtaler Protest als unbegründet abgelehnt.