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DFB-Sportgericht sperrt Vuskovic zwei Jahre

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Spieler Mario Vuskovic vom Zweitligisten Hamburger SV wegen eines Verstoßes gegen die geltenden Anti-Doping-Richtlinien mit einer Sperre von zwei Jahren belegt. Dabei wird die Vorsperre angerechnet, so dass seine Sperre rückwirkend ab dem 15. November 2022 läuft.

Stephan Oberholz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, erklärt dazu: “Das DFB-Sportgericht ist im Ergebnis des Verfahrens mit hinreichender Gewissheit davon überzeugt, dass die Analysen der A- und B-Probe des Spieler-Urins im Labor in Kreischa das Vorhandensein von körperfremdem Erythropetin, kurz EPO, ergeben haben. Dabei handelt es sich um eine verbotene sogenannte ‘nicht-spezifische Substanz’, womit ein strafbarer Verstoß gegen die Anti-Doping-Vorschriften des DFB vorliegt.”

Oberholz weiter: “Der am 16. September 2022 während einer Trainingskontrolle entnommene Urin ist in Kreischa insgesamt fünfmal mit anerkannten wissenschaftlichen Nachweismethoden analysiert worden, im Fall der B-Probe auch unter Beobachtung eines vom Spieler und dem HSV hinzugezogenen Experten. Alle Analysen haben das Vorliegen eines zwar geringen, aber dennoch deutlich sichtbaren Befundes von körperfremdem EPO ergeben. Diese Ergebnisse und die der eingeholten Zweitmeinung von Dr. Yvette Dehnes, EPO-Expertin aus Oslo, sind vom gerichtlich beauftragten Sachverständigen Prof. Jean-Francois Naud aus Quebec überprüft und bestätigt worden. Deshalb ist auch eine weitere Analyse, wie von der Verteidigung hilfsweise beantragt, aus unserer Sicht nicht mehr erforderlich.”

Die Verteidigung habe den Nachweis eines falschen Doping-Befundes nicht erbringen können. Die erhobenen Einwendungen gegen das Analyseverfahren und vor allem gegen dessen Positivergebnis seien letztlich nicht erheblich, um ernsthafte Zweifel an den positiven EPO-Befunden begründen zu können. Die vorgebrachten wissenschaftlichen Erwägungen und Kritikpunkte seien überwiegend eher abstrakter und spekulativer Natur gewesen. Nach Ansicht des Sportgerichts verfügen die Fachberater der Verteidigung in dem hier angewendeten Doping-Nachweisverfahren auch nicht über dieselbe hohe Bewertungskompetenz wie der Laborleiter in Kreischa, die EPO-Expertin aus Oslo und der gerichtlich bestellte Sachverständige in Kanada.

Zum verhängten Strafmaß äußert sich Stephan Oberholz wie folgt: “Zunächst einmal sind das Sportgericht und alle Beteiligten in diesem Verfahren an die weltweit geltenden Anti-Doping-Bestimmungen gebunden, insbesondere auch diejenigen der WADA, die zum Schutz des sauberen, ehrlichen Sports zum Teil verschärfte Regelungen enthalten und besondere Beweislasten festlegen. So ist für den festgestellten Verstoß in der Regel eine Sperre von vier Jahren vorgesehen, wovon wir bewusst abgewichen sind. Das hat mehrere Gründe: Mario Vuskovic ist zum einen als Ersttäter zu behandeln, zum anderen zeigt der Analysebefund nur eine geringe Menge an EPO, so dass nicht von einem strukturierten Doping ausgegangen werden kann. Die Auswirkungen einer langen Sperre würden einen 21-jährigen, noch im Entwicklungsprozess befindlichen Berufsfußballspieler und Mannschaftssportler zudem intensiver als einen Einzelsportler treffen, auch in wirtschaftlicher Hinsicht. Unter Beachtung rechtsstaatlicher und verfassungsgemäßer Grundsätze, insbesondere des Verhältnismäßigkeitsgebotes, und bei vergleichender Rechtsprechung nationaler Gerichte hält das Sportgericht deshalb die Verhängung einer Sperre von zwei Jahren für angemessen.”

Gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts kann binnen einer Woche Berufung zum DFB-Bundesgericht eingelegt werden, übrigens auch von der NADA oder der WADA.