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Informationen LOTTO Hessenliga

LOTTO Hessenliga Saison 22//23 20 Mannschaften, 1 Aufsteiger, maximal 6 Absteiger - Richtzahl 18 Sollte der Meister auf den Aufstieg verzichten oder keine Zulassung zur Regionalliga erhalten, so kann der Zweit-, Dritt- oder Viertplatzierte das Aufstiegsrecht wahrnehmen Der Tabellenzweite bestreitet die Relegation zur Regionalliga. Sollte dieser auf das Recht verzichten oder keine Zulassung zur Regionalliga erhalten, so können die Mannschaften bis Platz 4 das Relegationsrecht wahrnehmen. Relegation mit den Verbandsligen Gr. Nord, Gr. Mitte und Gr. Süd

 

Hinweise des VSA zum Spieljahr 2022/23


1. Regeländerungen

Zeitgerecht vor der neuen Saison hat das IFAB die Regeländerungen herausgegeben. Diese fallen diesmal erwartungsgemäß sehr kurz und knapp aus und beschränken sich weitestgehend auf Klarstellungen und Präzisierungen. Damit bestätigt sich die Vorgehensweise der internationalen Gremien, im Jahr einer Weltmeisterschaft keine tiefgreifenden und nur zwingend erforderlichen Regeländerungen zu platzieren. Hintergrund ist, bei dem anstehenden Endrunden-Turnier auf Bewährtes und Bestehendes zu setzen um Zuschauer, Spieler, Trainer und Schiedsrichter nicht zusätzlich zu fordern.
Bei den Klarstellungen geht es meistens um Formulierungen bzw. präzisere Beschreibungen von bereits bekannten, aber auslegungsbehafteten Vorgängen.


Hier einige Klarstellungen/Präzisierungen (Fettdruck = neu):

Regel 10 – Bestimmung des Spielausgangs: Teamoffizielle

Geänderter Text
3. Elfmeterschießen
Auswechslungen und Feldverweise während des Elfmeterschießens
Ein Spieler, Auswechselspieler, ausgewechselter Spieler oder Teamoffizieller darf verwarnt oder des Feldes verwiesen werden.


Regel 12 – Fouls und sonstiges Fehlverhalten: Verlassen des Spielfelds zwecks eines Vergehens gegen eine Drittperson

Geänderter Text
4. Spielfortsetzung nach Fouls und sonstigem Fehlverhalten
(…)

Wenn der Schiedsrichter das Spiel aufgrund eines Vergehens eines Spielers inner- oder außerhalb des Spielfelds gegen eine Drittperson unterbricht, wird das Spiel mit einem Schiedsrichterball fortgesetzt, es sei denn, das Vergehen wird mit einem indirekten Freistoß geahndet, weil der Spieler das Spielfeld ohne die Erlaubnis des Schiedsrichters verlassen hat. Der indirekte Freistoß wird an der Stelle auf der Begrenzungslinie ausgeführt, an der der Spieler das Spielfeld verlassen hat.


Auslegung bei Abseits

Dies betrifft das Spielen des Verteidigers.
Bekanntlich löst ein Spielen des Verteidigers eine strafbare Abseitsstellung auf und der Stürmer erzielt ein reguläres Tor. Bislang sprachen wir von einem Spielen immer dann, wenn es eine bewusste Aktion darstellt. Dabei musste es sich um eine klare Bewegung zum Ball handeln. Diese musste mehr als ein Blocken sein. Der Fuß durfte nicht nur in die Schussbahn gestellt werden, sondern er musste eindeutig zum bereits gespielten Ball geführt werden. Dies konnte auch auf einen Kopfball zutreffen.
Jetzt wurde dies jedoch mit dem Zusatz „in einer kontrollierten Art und Weise“, ergänzt. Was ist darunter zu verstehen?
Kontrolliert bedeutet, der Abwehrspieler ist unbedrängt, nicht in einem Zweikampf befindlich und spielt den Ball auch nicht in einer Abwehraktion „in höchster Not“.
Zudem muss beim kontrollierten Spielen eine deutliche Richtungsänderung des Balles erkennbar sein. Ansonsten wäre es nur ein Abfälschen bzw. lediglich ein Berühren des Balles und dies wird nicht als kontrolliertes Spielen bewertet.
Bei dieser Auslegung geht es nur um den Verteidiger, da bei einem Stürmer ja bekanntlich jede Berührung zu einer neuen Abseitsbewertung führt.

Auf die Mitteilung weiterer Klarstellungen, so z.B. dass die Platzwahl mit einer Münze durchzuführen ist, wird verzichtet.

 

2. Veränderungen im Schiedsrichterbereich:

Im Spieljahr 2022/23 werden in der Hessenliga folgende SR nicht mehr zum Einsatz kommen können:

Ehsan Amirian (WI)
Torbias Vogel (WI)
Carsten Dücker (FD)
Timo Wlodarczak (FD)
Volker Höpp (F)
Leon Kanwischer (KS)
Daniel Losinski (KS)
Wiebke Schneider (F)
Florian Tesch (DA)
Daniel Velten (GI)

Neu zum Einsatz kommen:

Julia Boike (F)
Markus Bengelsdorff (GI)
Daniel Kamnitzer (WI)
Pascal Otte (KS)
Yannick Stöhr (DA)
Emil Schwarz (F)
Dominic Schleicher (WI)
Jannis Jäschke (F)
Justin Herbert (FD)
Maximillian Lotz (GI)
Maximilian Prölss (DA)
Christian Steib (F)
Eric Wettels (FD)

3. SR-Ansetzer:

VSO Schugard (wie bisher)

4. SR – Austausch

In der Hessenliga ist ein SR-Austausch mit dem Südwestdeutschen Regionalverband vorgesehen. Er betrifft ausschließlich hessische Vereine an der Verbandsgrenze zum SWFV. Eine Entscheidung, ob der SR – Austausch mit dem Bayrischen FV wieder aufgenommen wird, kann erst zum späteren Zeitpunkt entschieden werden.

 

- Schugard - (VSO)

 

 

Durchführungsbestimmungen für die LOTTO Hessenliga (Herren) Spielzeit 2022/23

 

1. Die Spiele werden nach den internationalen Regeln der FIFA sowie den vom DFB und HFV erlassenen Ordnungen und Ausführungsbestimmungen und den HFVDurchführungsbestimmungen durchgeführt.

2. Pflichten und Rechte des Klassenleiters und der Vereine:
a) Ansetzungen, Absetzungen und Änderungen erfolgen ausschließlich durch den Klassenleiter oder bei dessen Verhinderung durch den Stellvertreter oder in Ausnahmefällen durch einen Beauftragten des Klassenleiters.
b) Regelspieltag ist entgegen § 13 HFV-Spielordnung der Samstag. Wochentagspiele sind zulässig, vor allem auch bei erforderlichen Nachhol- oder Wiederholungsspielen. Die Heimmannschaft hat die Wahl des Spieltages (Samstag oder Sonntag).
c) Die vom Verbandsausschuss für Spielbetrieb und Fußballentwicklung beschlossenen und in der Monatszeitschrift „Hessenfußball“ veröffentlichten Pokalspielterminen haben Vorrang vor anderen Pflichtspielen. Bei den Spielansetzungen haben Bundesspiele Vorrang vor Spielen auf der Verbandsebene.

3. Spiele mit erhöhtem Sicherheitsrisiko § 17 HFV-Spielordnung
Pflichtspiele, bei denen aufgrund aktueller Erkenntnisse der zuständigen Ordnungsbehörde oder des Klassenleiters die hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass eine besondere Gefahrenlage eintreten wird, können vom Klassenleiter o.V.i.A. bis zu vier Tage vor dem Spieltermin auf einen möglichst in der Nähe liegenden Platz, der den Sicherheitsanforderungen entspricht, verlegt werden. Darüber hinaus kann auch aus vorgenannten Gründen eine Terminänderung erfolgen.

4. Den allgemeinen Sicherheitsvorkehrungen des HFV ist Rechnung zu tragen. Pro Verein sind ein Sicherheits- und ein Fanbeauftragter schriftlich vor Beginn der Meisterschaftsrunde zu benennen.

5. Die Vereine sind verpflichtet am gemeinsamen Liga-Sponsoring der LOTTOHessenliga teilzunehmen und eine Teilnahmevereinbarung zur LOTTO-Hessenliga mit dem HFV abzuschließen, welche grundsätzliche Voraussetzungen bezüglich der Teilnahme an der LOTTO Hessenliga sowie die relevanten Punkte der Zusammenarbeit des im Rahmen des Wettbewerbs stattfindenden Ligasponsorings regelt. Der HFV kann die Teilnahme an der LOTTO-Hessenliga vom Abschluss dieser Teilnahmevereinbarung und der Erfüllung der in den vorliegenden Durchführungsbestimmungen sowie der abzuschließenden Teilnahmevereinbarung zur LOTTO-Hessenliga genannten Voraussetzungen abhängig machen (§ 10 SpO).

6. Spielverlegungen sind ausschließlich bis spätestens 5 Tage vor dem ursprünglichen Termin über das DFBnet zu beantragen. Aufgrund von DFL-Ansetzungen kann es bei Heimspielen der unmittelbar betroffenen Vereine auch kurzfristig zu Verlegungen kommen.

7. Spielbericht, Spielerpässe, Prüfung der Spielberechtigung
Es können maximal bis zu 18 Spieler auf dem Spielbericht eingetragen werden.
Die Richtigkeit der Eintragungen im Spielbericht und im Spielerpass liegt in der Verantwortung der Vereine. Die Richtigkeit der Eintragungen wird durch die Freigabe des elektronischen Spielberichts bestätigt (§ 38 SpO).

8. Die Schiedsrichterkosten werden vom Heimverein vor Ort direkt an das Schiedsrichtergespann ausgezahlt. Ein Kostenausgleich der Fahrtkosten der Schiedsrichter innerhalb der Vereine erfolgt nach Ablauf des Spieljahres.

9. Auf die Beachtung des § 37 der Spielordnung des HFV - ordnungsgemäßer Platzaufbau wird besonders hingewiesen.

10. Trikottausch:
Im Gegensatz zu den üblichen Gepflogenheiten, muss in der Hessenliga der Gastverein, sofern erforderlich, die Trikots tauschen. Diese Absprache ist im Zusammenhang mit der Trikotwerbung des Heimvereins zu sehen.

11. Kunstrasenplätze und Hartplätze sind als Ausweichplätze zugelassen. Vereine die durchgängig ihre Heimspiele auf Kunstrasen absolvieren werden, haben dies vor Saisonbeginn dem Klassenleiter mitzuteilen.
Der reisende Verein hat sich in aller Regel vorsorglich für das Spielen auf diesen Plätzen einzustellen. Aus sportlichen Gründen soll jedoch der gastgebende Verein den Gastverein vorab rechtzeitig informieren. Beide Mannschaften sollten sich bei schlechter Witterung auf ein mögliches Spiel auf dem Ausweichplatz einrichten.

12. Spiele unter Flutlicht sind gemäß § 35 der SpO zugelassen. Ein Verbandsspiel, das auf einem Spielfeld ohne Flutlichtanlage begonnen und wegen einbrechender Dunkelheit nicht mehr fortgesetzt werden kann, darf auf einem in der Nähe gelegenen Platz mit zugelassener Flutlichtanlage zu Ende geführt werden.

13. Flutlicht: In der LOTTO Hessenliga sind in der Saison 2022/23 Wochenspieltage vorgesehen. Insofern muss jeder Verein eine Spielstätte und darüber hinaus einen Ausweichplatz mit geeignetem Flutlicht melden.

14. Platzbesichtigung bei schlechter Witterung ist gemäß der Entscheidung über die Bespielbarkeit gemeindeeigener und vereinseigener Plätze (Anhang zur Satzung und den Ordnungen Nr. 1) durchzuführen.
Der Klassenleiter ist unmittelbar über den Entscheid durch den zuständigen Platzbesichtiger zu verständigen, so dass er das Spiel absetzen oder auf einen neutralen Platz verlegen kann.

15. Notwendig werdende Nachholspiele werden rechtzeitig vom Klassenleiter angesetzt. In der Regel sollte jeweils der übernächste Dienstag oder Mittwoch nach dem ausgefallenen Spiel – sofern es die äußeren Umstände wie Licht, Witterung etc. zulassen – vorgesehen werden.

16. Ergebnismeldungen:
Grundsätzlich erfolgt die Ergebnismeldung durch die sofortige Fertigstellung des Spielberichtes unmittelbar nach Spielschluss durch den Schiedsrichter.
In den Fällen wo dies aus technischen Gründen nicht möglich ist, muss die Ergebnismeldung unverzüglich durch den gastgebenden Verein in der früheren gewohnten Weise telefonisch gemeldet werden, d. h. bis 18:00 Uhr bzw. bei Spielen die nach 17:00 Uhr beginnen, eine Stunde nach Spielschluss.

17. Bereitstellung und Pflege eines Livetickers
Gemäß der Vorgabe des DFB Masterplans ist die Bereitstellung des Livetickers auf Fußball.de durch die Vereine zu pflegen.


( - Diese Durchführungsbestimmungen treten ab dem 01.Juli 2022 in Kraft. -)

 

 

Vorläufiger Spielplan


Der vorläufige Spielplan kann aus der bereits veröffentlichten Meldung entnommen werden:

https://www.flw24.de/aktuelles/meldungen/aktuelles-aus-den-verbaenden/details/datum/2022/06/17/lotto-hessenliga-2022-2023-vorlaeufige-spielplaene