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Infektionsschutzgesetz: HFV bedauert Einschränkungen

Bundestag und Bundesrat haben sich auf Änderungen des Infektionsschutzgesetzes geeinigt. Die landesweiten Regelungen für Hessen wurden am Freitagnachmittag verkündet.
 

„Dadurch werden die Möglichkeiten zur Ausübung des Fußballsports wieder eingeschränkt“, bedauert HFV-Präsident Stefan Reuß die neuen Regelungen. „Besonders die zwischenzeitliche Lockerung für das Training von Kindern und Jugendlichen hat uns sehr gefreut. Diese Art des Fußballtrainings ist in dieser Form nun aktuell nicht mehr möglich. Das schmerzt besonders vor dem Hintergrund der Wichtigkeit von Bewegung und sozialen Kontakten in dieser Altersgruppe. Nichtsdestotrotz steht für uns die Eindämmung der Pandemie und die gemeinsame Ausführung von beschlossenen Maßnahmen an oberster Stelle. Danach werden wir auch weiterhin handeln“, so Reuß weiter. 

Nach Veröffentlichung der Auslegungshinweise setzt sich der Hessische Fußball-Verband mit dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport in Verbindung, um aktuelle Tipps und Hinweise für seine Mitglieder zu erarbeiten und diese auch zeitnah zu veröffentlichen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Gast