Anzeige

Aus aktuellem Anlass: “Salutier-Jubel“ verstößt gegen politisches Neutralitätsgebot des HFV

Der militärische Gruß der türkischen Fußball-Profis während der letzten beiden Länderspiele der Qualifikation zur Europameisterschaft gegen Albanien und in Frankreich hat eine öffentliche Diskussion über politische Bekundungen im Rahmen von Fußballspielen ausgelöst. Ihr politisches Bekenntnis zum Militäreinsatz türkischer Streitkräfte in Nordsyrien zur Bekämpfung der Kurdenmiliz YPG wird international kritisiert. Am vergangenen Wochenende kam es auch auf Hessens Fußballplätzen zu provozierendem Torjubel. Der Hessische Fußball-Verband appelliert an seine Vereine, die Fußballplätze frei von politischen Gesten und Statements zu halten.

Unter dem Dach des Hessischen Fußball-Verbandes (HFV) darf jeder Fußball spielen, der sich an die 17 Fußballregeln hält und den Fairplay-Gedanken respektiert, ungeachtet von Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, sexueller Orientierung oder Herkunft. Politische Willensbekundungen - wie zum Beispiel der „Salutier-Jubel“ - verstoßen gegen das politische Neutralitätsgebot des HFV und können ein unsportliches Verhalten im Sinne der Strafordnung des HFV darstellen. Vorfälle dieser Art werden daher konsequent an die zuständigen Sportgerichte zur weiteren Rechtsverfolgung abgegeben.

„Der Fußball darf nicht als politische Bühne missbraucht werden. Ein solches Verhalten dulden wir nicht und kann spürbare Strafen nach sich ziehen“, so HFV-Vizepräsident Torsten Becker. Bei schuldhaftem Verhalten können Fußballspieler wegen unsportlichen Verhaltens gemäß § 21 HFV-Strafordnung bis zu zwölf Spiele gesperrt werden, gegen Vereine können Geldstrafen bis zu 1.500 Euro und / oder Punktabzug verhängt werden.

Darüber hinaus soll aber auch der präventive Ansatz weiter verfolgt werden. Dazu gehören der Dialog und die weitere Sensibilisierung von Spielern, Vereinen und Schiedsrichtern. Dies ist zum Beispiel im Rahmen von „Fairplay Hessen“ ( https://www.fairplayhessen.de/ ) möglich.