Klarstellung: Spielbetrieb in Hessen - maximale Teilnehmerzahl 250

Nachdem in den letzten Tagen im Rahmen einiger Vorrundenbesprechungen unterschiedliche Interpretationen bzgl. der im HFV-Hygienekonzept beschriebenen maximalen Teilnehmerzahl für Amateurspiele von 250 Personen pro Spiel aufkamen, möchte der Hessische Fußball-Verband die Gelegenheit nutzen nochmals klarzustellen:

Für Fußballspiele in Hessen gilt aktuell und mindestens bis zum 31.08.2020 eine Teilnehmerbeschränkung der jeweiligen Veranstaltung von 250 Personen. Dazu zählen sowohl Zuschauer, als auch Spieler, Betreuer und alle weiteren Personen auf dem Sportgelände.

Höhere Teilnehmerzahlen für einzelne Spiele sind möglich, sofern eine Ausnahmegenehmigung beim zuständigen Gesundheitsamt unter Vorlage eines extra dafür vorgesehenen Hygienekonzeptes beantragt und genehmigt wurde.  

Wichtig: Die aktuelle Regelung im Hessischen Amateurfußball ist damit abweichend von der des Landes Hessen, das nach einer Klarstellung die Teilnehmer als Zuschauer definiert. Die HFV-Regelung dient dabei dem Schutz der Vereine und soll diesen ermöglichen sich im Rahmen der Freundschaftsspiele bei etwas niedrigerer Teilnehmerzahl besser an die Abläufe des neuen Hygienekonzeptes vor Ort zu gewöhnen, ohne Gefahr zu laufen unbewusst eine behördliche Vorgabe zu verletzen.

Das Präsidium des HFV wird in seiner nächsten Sitzung am 20.08.2020 darüber beraten, ob man die eigene Regelung zum 01.09.2020  - und damit pünktlich zum Punktspielstart-  auf die rechtliche Grundlage des Landes Hessen anpasst.