Neulingslehrgang der SRVGG Limburg-Weilburg

Du interessierst dich für die Ausbildung zum Schiedsrichter? In den nachfolgenden Stichpunkten werden Voraussetzungen, Ausbildung und weitere wichtige Fragen beantwortet.

Mindestalter: 
Die Schiedsrichter-Ordnung des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) empfiehlt ein Mindestalter von 14 Jahren. Der HFV erlaubt in Ausnahmefällen eine Mindestalter von 12 Jahren.

Weitere Voraussetzungen: Die Schiedsrichter-Bewerber müssen Mitglied in einem Fußballverein sein, Interesse am Fußball haben und die Einsatzbereitschaft mitbringen, jährlich mindestens 12 Spielleitungen zu übernehmen und an Weiterbildungsveranstaltungen sowie einer Leistungsprüfung pro Jahr teilzunehmen.

Ausbildung: In Hessen beträgt die reine Ausbildungszeit etwa 22 Unterrichtseinheiten (a 45 Min), was einer reinen Regelkunden von gut 17 Zeitstunden entspricht. Die einzelnen Kreise legen diese Termine selbstständig fest. Dabei erfolgt im Rahmen eines Neulingslehrganges eine Einführung in die Grundzüge der Fußballregeln.

Für Hessen werden zurzeit flächendeckend E-Learning-Lehrgänge in Kombination mit Präsenztagen eingeführt. Die reine Regelkunde beschränkt sich dann auf 13 UE (9:45 Zeitstunden). Die restliche Regelkunde wird über ein E-Learning-Tool von den Anwärtern von zu Hause erlernt. In beiden Ausbildungsmöglichkeiten kommen noch Präsenztermine für administrative Aufgaben, die körperliche Leistungsprüfung und die schriftliche Prüfung hinzu.

Prüfung: Schriftliche Teil (Beantwortung von Regelfragen) und auch körperliche Prüfung (definierte Intervallläufe) sind zu absolvieren.

Einsätze: Nach der Prüfung ist man sofort einsetzbar, die Einsatzklasse hängt vom Alter ab und man kann dementsprechend schnell auch im Seniorenbereich bei Eignung eingesetzt werden. Bei den ersten Spielen erfolgt in der Anfangsphase möglichst eine individuelle Betreuung durch erfahrene Kollegen, sogenannten „Paten“ oder auch „Coaches“.

Aufstieg: Bei Eignung können gegebenenfalls auf Regional- und Landesebene zwei Klassen in einem Jahr übersprungen werden. Ab den Spielklassen der Landesverbände benötigt jeder Kandidat pro Spielklasse grundsätzlich ein Jahr. Bis in die Bundesliga sollen mindestens sechs bis acht Jahre veranschlagt werden. Die Eignung für die höhere Spielklasse wird durch Schiedsrichter-Beobachter festgestellt.

Finanzen: Die Sportkleidung wird normalerweise vom Verein gestellt. Die Fahrtkosten zu den Spielleitungen werden ersetzt, daneben gibt es abhängig von der Spielklasse Aufwandsentschädigungen.

Bei Fragen und Interesse steht derVorstand des heimischen Kreises zur Verfügung. Die Anmeldung zu Neulingslehrgängen erfolgt online, einfach das jeweilige Anmeldeformular für den jeweiligen Kreis anklicken, ausfüllen und absenden. Eine automatische Bestätigung wird umgehend zugesandt. Kurz vor Lehrgangsbeginn erhalten die Schiri-Anwärter eine separate Einladung des zuständigen Kreislehrwarts mit genauen Hinweisen zum Lehrgang.

Termine:

Freitag, 3.5.19

Samstag, 11.5.19

Samstag, 18.5.19

Freitag, 24.5.19

Montag, 3.6.19 (evtl Nachprüfung)