SV Mengerskirchen II zieht nach Urteil des Kreissportgerichtes ins Viertelfinale ein

Das Achtelfinalspiel SV Hangenmeilingen/Niederzeuzheim II gegen den SV Mengerskirchen II wird nach einer Entscheidung des Kreissportgerichtes nachträglich mit 0:3 für den SV Mengerskirchen II gewertet.

Damit zieht der SV Mengerskirchen II in das Viertelfinale des Reservepokals ein.

Die SG Hangenmeilingen/Niederzeuzheim II hatte in diesem Pokalspiel mehr als die erlaubten zwei Spieler aus dem Bereich der ersten Mannschaft eingesetzt, welche sonntags zuvor dort noch gespielt hatten. Daraufhin hatte der SV Mengerskirchen Protest gegen die Spielwertung eingelegt.

Der KFA hatte hierzu für die Pokalsaison der Reserven  eine entsprechende Durchführungsbestimmung erlassen.