HFV-Präsidium hat entschieden

Reserven in/außer Konkurrenz:

 

Das Präsidium des Hessischen Fußball-Verbandes hat sich auf seiner Sitzung am 07.04.2017 nochmals ausführlich mit den anhängigen Beschwerden des Kreisfußballausschusses Wiesbaden vom 10.02.2017 gegen die Entscheidungen des Verbandsausschusses für Spielbetrieb und Fußballentwicklung vom 08.02.2017 befasst und folgende Entscheidungen getroffen.

Bezüglich der Beschwerden des Kreisfußballausschusses Wiesbaden vom 10.02.2017 gegen die Entscheidungen des Verbandsausschusses für Spielbetrieb und Fußballentwicklung vom 08.02.2017 in Sachen FC 1934 Wiesbaden-Bierstadt e.V., Spielvereinigung Wiesbaden-Sonnenberg e.V., 1. FC Naurod 1928 e.V., DJK 1. SC Klarenthal e.V. und SV Frauenstein 1932 e.V. hat das Präsidium jeweils einstimmig folgende Entscheidungen getroffen:

Auf die Beschwerden des Kreisfußballausschusses Wiesbaden vom 10.02.2017 werden die betroffenen Entscheidungen des Verbandsausschusses für Spielbetrieb und Fußballentwicklung vom 08.02.2017 jeweils wie folgt abgeändert.

Dem jeweils betroffenen Verein wird befristet für die Spielzeiten 2017/2018 und 2018/2019 gestattet, mit seiner Reservemannschaft in Konkurrenz am Meisterschaftsspielbetrieb der jeweiligen Spielklasse im Wirkungsbereich des Kreisfußballausschusses Wiesbaden teilzunehmen. Diese Genehmigung endet automatisch mit Ablauf der Spielzeit 2018/2019. Diese Zulassung steht zudem unter dem ausdrücklichen Vorbehalt späterer normativer Neuregelungen, insbesondere durch Änderungen der Satzung und Ordnungen des Hessischen Fußball-Verbandes e.V. oder den Erlass von entsprechenden Durchführungsbestimmungen. Weiterhin ist die befristete Gestattung an die Zugehörigkeit der 1. Mannschaft des betroffenen Vereins zu der Kreisoberliga Wiesbaden gebunden und entfällt automatisch mit Wegfall dieser Spielklassenzugehörigkeit.

Im Übrigen wird die Beschwerde des Kreisfußballausschusses Wiesbaden zurückgewiesen.

Der Verbandsausschuss für Spielbetrieb und Fußballentwicklung wird darauf hingewiesen, dass es aus Sicht des Präsidiums erforderlich ist, dass sich der Verbandsausschuss für Spielbetrieb und Fußballentwicklung mit den bestehenden Regelungen bezüglich der Zulassung von Reservemannschaften und unteren Mannschaften zum Konkurrenzspielbetrieb auf Kreisebene befasst und Lösungsmöglichkeiten spätestens bis zum 31.12.2017 erarbeitet, um diesbezüglich zukünftig Konflikten und Unklarheiten entgegenzuwirken.

Bezüglich der Beschwerde des Kreisfußballausschusses Wiesbaden vom 10.02.2017 gegen die Entscheidung des Verbandsausschusses für Spielbetrieb und Fußballentwicklung vom 08.02.2017 in Sachen TUS Nordenstadt e.V. hat das Präsidium einstimmig wie folgt entschieden:

Der Beschwerde des Kreisfußballausschusses Wiesbaden vom 10.02.2017 gegen die Entscheidung des Verbandsausschusses für Spielbetrieb und Fußballentwicklung vom 08.02.2017 wird vollumfänglich stattgegeben.

Die Entscheidung des Verbandsausschusses für Spielbetrieb und Fußballentwicklung vom 08.02.2017 und die hierin getroffenen Regelungen werden aufgehoben.

Es bleibt somit bei der folgenden Entscheidung des Kreisfußballausschusses Wiesbaden vom 05.10.2016:

„Dem Antrag des TUS Nordenstadt auf Teilnahme der Reserve in Konkurrenz wird für die Spielzeiten 2017/2018 und 2018/2019 zugestimmt. Diese Regelung hat für zwei Jahre Bestand und wird 2018 überprüft.“

Der Verbandsausschuss für Spielbetrieb und Fußballentwicklung wird darauf hingewiesen, dass es aus Sicht des Präsidiums erforderlich ist, dass sich der Verbandsausschuss für Spielbetrieb und Fußballentwicklung mit den bestehenden Regelungen bezüglich der Zulassung von Reservemannschaften und unteren Mannschaften zum Konkurrenzspielbetrieb auf Kreisebene befasst und Lösungsmöglichkeiten spätestens bis zum 31.12.2017 erarbeitet, um diesbezüglich zukünftigen Konflikten und Unklarheiten entgegenzuwirken.

Die jeweiligen Entscheidungen des Präsidiums werden den Betroffenen inklusive der zugehörigen Begründung jeweils mit gesonderten Schreiben übermittelt.